Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Überblick

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge, die an die Leon Simon Enterprise (im Folgenden: "Leon Simon Enterprise") von ihren Auftraggebern (im Folgenden: AG) erteilt werden.

1. Urheberrecht & Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1.1 Jeder an Leon Simon Enterprise erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen abzielt.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

1.3 Das ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht wird dem AG von Leon Simon Enterprise nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Leon Simon Enterprise behält das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe, bis diese vollständig bezahlt sind.

1.4 Andere Entwürfe dürfen vom AG weder verwendet noch weitergegeben werden. Verstöße berechtigen Leon Simon Enterprise zum Schadensersatz.

1.5 Leon Simon Enterprise ist nicht verpflichtet, Originaldateien ohne gesonderte Vergütung herauszugeben. Die Nutzung von Computerdateien bedarf schriftlicher Zustimmung.

2. Fristen & Subunternehmer, Korrektur & Produktionsüberwachung

2.1 Fertigstellungs- und Lieferfristen beginnen nach Erfüllung der Pflichten durch den AG.

2.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Änderungswünschen. Haftungsausschlüsse gelten für Verzögerungsschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit von Leon Simon Enterprise.

2.3 Vor Produktionsbeginn sind Korrekturmuster vorzulegen. Der AG trägt die Verantwortung für die Überprüfung. Freigabe bestätigt die ordnungsgemäße Mitwirkung des AG.

2.4 Leon Simon Enterprise kann Subunternehmer nutzen. Der AG befreit Leon Simon Enterprise von Verbindlichkeiten gegenüber Subunternehmern.

2.5 Die Überwachung von Subunternehmern erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

3. Vergütung & Fälligkeit

3.1 Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

3.2 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes fällig. Teilvergütungen sind bei Teilabnahmen zahlbar.

3.3 Bei langen Projekten sind Abschlagszahlungen zu leisten.

4. Nennungsrecht & Belegmuster zur Eigenwerbung

4.1 Leon Simon Enterprise hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Verletzungen führen zu Vertragsstrafen.

4.2 Leon Simon Enterprise darf 10 Belege unentgeltlich nutzen.

5. Haftung

5.1 Die Haftung von Leon Simon Enterprise ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftung beschränkt sich auf typische Schäden.

5.2 Direkte, indirekte und Drittschäden sind ausgeschlossen.

5.3 Leon Simon Enterprise haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Aspekte.

5.4 Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich.

5.5 Anpassungen aufgrund technischer Änderungen werden separat vergütet.

6. Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

6.1 Leon Simon Enterprise hat gestalterische Freiheit. Mehrkosten bei Änderungswünschen trägt der AG.

6.2 Verzögerungen durch den AG führen zu Vergütungserhöhungen.

6.3 Der AG versichert, zur Verwendung aller Vorlagen berechtigt zu sein.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

7.2 Es gilt deutsches Recht.

7.3 Angebote sind 90 Tage gültig.

7.4 Der AG stimmt der Speicherung seiner Daten zu.

7.5 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich die Schriftform.

7.6 Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

AGB Stand 14. Januar 2024

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Leon Simon Enterprise

Strubbergstraße 32

60489 Frankfurt am Main

E-Mail: info@ls-enterprise.de


Datenschutzerkärung


1. Überblick

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge, die an die Leon Simon Enterprise (im Folgenden: "Leon Simon Enterprise") von ihren Auftraggebern (im Folgenden: AG) erteilt werden.

1. Urheberrecht & Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1.1 Jeder an Leon Simon Enterprise erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen abzielt.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

1.3 Das ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht wird dem AG von Leon Simon Enterprise nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Leon Simon Enterprise behält das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe, bis diese vollständig bezahlt sind.

1.4 Andere Entwürfe dürfen vom AG weder verwendet noch weitergegeben werden. Verstöße berechtigen Leon Simon Enterprise zum Schadensersatz.

1.5 Leon Simon Enterprise ist nicht verpflichtet, Originaldateien ohne gesonderte Vergütung herauszugeben. Die Nutzung von Computerdateien bedarf schriftlicher Zustimmung.

2. Fristen & Subunternehmer, Korrektur & Produktionsüberwachung

2.1 Fertigstellungs- und Lieferfristen beginnen nach Erfüllung der Pflichten durch den AG.

2.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Änderungswünschen. Haftungsausschlüsse gelten für Verzögerungsschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit von Leon Simon Enterprise.

2.3 Vor Produktionsbeginn sind Korrekturmuster vorzulegen. Der AG trägt die Verantwortung für die Überprüfung. Freigabe bestätigt die ordnungsgemäße Mitwirkung des AG.

2.4 Leon Simon Enterprise kann Subunternehmer nutzen. Der AG befreit Leon Simon Enterprise von Verbindlichkeiten gegenüber Subunternehmern.

2.5 Die Überwachung von Subunternehmern erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

3. Vergütung & Fälligkeit

3.1 Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

3.2 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes fällig. Teilvergütungen sind bei Teilabnahmen zahlbar.

3.3 Bei langen Projekten sind Abschlagszahlungen zu leisten.

4. Nennungsrecht & Belegmuster zur Eigenwerbung

4.1 Leon Simon Enterprise hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Verletzungen führen zu Vertragsstrafen.

4.2 Leon Simon Enterprise darf 10 Belege unentgeltlich nutzen.

5. Haftung

5.1 Die Haftung von Leon Simon Enterprise ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftung beschränkt sich auf typische Schäden.

5.2 Direkte, indirekte und Drittschäden sind ausgeschlossen.

5.3 Leon Simon Enterprise haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Aspekte.

5.4 Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich.

5.5 Anpassungen aufgrund technischer Änderungen werden separat vergütet.

2. Allgemeine Hinweise und
Pflichtinformationen

6.1 Leon Simon Enterprise hat gestalterische Freiheit. Mehrkosten bei Änderungswünschen trägt der AG.

6.2 Verzögerungen durch den AG führen zu Vergütungserhöhungen.

6.3 Der AG versichert, zur Verwendung aller Vorlagen berechtigt zu sein.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

7.2 Es gilt deutsches Recht.

7.3 Angebote sind 90 Tage gültig.

7.4 Der AG stimmt der Speicherung seiner Daten zu.

7.5 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich die Schriftform.

7.6 Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

AGB Stand 14. Januar 2024

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Leon Simon Enterprise

Strubbergstraße 32

60489 Frankfurt am Main

E-Mail: info@ls-enterprise.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Überblick

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Aufträge, die an die Leon Simon Enterprise (im Folgenden: "Leon Simon Enterprise") von ihren Auftraggebern (im Folgenden: AG) erteilt werden.

1. Urheberrecht & Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1.1 Jeder an Leon Simon Enterprise erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen abzielt.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

1.3 Das ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht wird dem AG von Leon Simon Enterprise nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Leon Simon Enterprise behält das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte für sämtliche Entwürfe, bis diese vollständig bezahlt sind.

1.4 Andere Entwürfe dürfen vom AG weder verwendet noch weitergegeben werden. Verstöße berechtigen Leon Simon Enterprise zum Schadensersatz.

1.5 Leon Simon Enterprise ist nicht verpflichtet, Originaldateien ohne gesonderte Vergütung herauszugeben. Die Nutzung von Computerdateien bedarf schriftlicher Zustimmung.

2. Fristen & Subunternehmer, Korrektur & Produktionsüberwachung

2.1 Fertigstellungs- und Lieferfristen beginnen nach Erfüllung der Pflichten durch den AG.

2.2 Die Lieferfrist verlängert sich bei Änderungswünschen. Haftungsausschlüsse gelten für Verzögerungsschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit von Leon Simon Enterprise.

2.3 Vor Produktionsbeginn sind Korrekturmuster vorzulegen. Der AG trägt die Verantwortung für die Überprüfung. Freigabe bestätigt die ordnungsgemäße Mitwirkung des AG.

2.4 Leon Simon Enterprise kann Subunternehmer nutzen. Der AG befreit Leon Simon Enterprise von Verbindlichkeiten gegenüber Subunternehmern.

2.5 Die Überwachung von Subunternehmern erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung.

3. Vergütung & Fälligkeit

3.1 Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

3.2 Die Vergütung ist bei Lieferung des Werkes fällig. Teilvergütungen sind bei Teilabnahmen zahlbar.

3.3 Bei langen Projekten sind Abschlagszahlungen zu leisten.

4. Nennungsrecht & Belegmuster zur Eigenwerbung

4.1 Leon Simon Enterprise hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Verletzungen führen zu Vertragsstrafen.

4.2 Leon Simon Enterprise darf 10 Belege unentgeltlich nutzen.

5. Haftung

5.1 Die Haftung von Leon Simon Enterprise ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftung beschränkt sich auf typische Schäden.

5.2 Direkte, indirekte und Drittschäden sind ausgeschlossen.

5.3 Leon Simon Enterprise haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Aspekte.

5.4 Produktionsbedingte Abweichungen sind möglich.

5.5 Anpassungen aufgrund technischer Änderungen werden separat vergütet.

6. Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

6.1 Leon Simon Enterprise hat gestalterische Freiheit. Mehrkosten bei Änderungswünschen trägt der AG.

6.2 Verzögerungen durch den AG führen zu Vergütungserhöhungen.

6.3 Der AG versichert, zur Verwendung aller Vorlagen berechtigt zu sein.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

7.2 Es gilt deutsches Recht.

7.3 Angebote sind 90 Tage gültig.

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Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Leon Simon Enterprise

Strubbergstraße 32

60489 Frankfurt am Main

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